| Kündigungen per Post |
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Kündigungen sollten mindestens per Einschreiben mit Rückschein erfolgen und bestätigt sein. Denn vor Gericht, wird mindestens diese Kündigungsform gefordert Noch besser : Persönliche Übergabe unter Anwesenheit eines Zeugen. Noch viel besser : Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, ca. 7,50 € Gebühr. Da kann die gegnerische Partei nun gar nichts mehr mäkeln.
Deutsche Post Einschreiben Einwurf Für diejenigen, denen eine Bestätigung der Zustellung durch die Deutsche Post genügt. Der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift. Einschreiben Eigenhändig Wird nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Einschreiben Rückschein Sollte gewählt werden, wenn der Versand wichtiger Dokumente und die Einhaltung von Fristen rechtssicher nachgewiesen werden sollen. Achtung ! Es gilt erst als zugestellt, wen der Empfänger die Sendung erhalten hat.
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| Aktualisiert ( Mittwoch, 26. März 2008 22:58 ) | ||||
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